Ein Intensivkurs nach §16f bedeutet täglichen Unterricht an Werktagen mit mindestens 18 UE pro Woche. Fernunterricht, Abend- und Wochenendformate sowie Integrationskurse werden in der Regel nicht anerkannt. Plane mehrere Monate Vorlauf: Bearbeitungszeiten der Botschaften variieren stark, unvollständige Unterlagen sind die häufigste Verzögerung.
Ob während des Sprachkurses gearbeitet werden darf, ist nicht einheitlich geregelt. Das klärst du mit deiner Auslandsvertretung. Phonem stellt die kursbezogenen Dokumente; Pass, Versicherung, Finanznachweis und weitere Antragsunterlagen organisierst du selbst.











